Original und Fälschung
UIG ist mittlerweile bekannt dafür, die niedrigen Qualitätsstandards der selbsternannten „Väter der Alltagssimulation“ (Rondomedia/Astragon) mit schöner Regelmäßigkeit noch zu unterbieten. Das Credo ist denkbar einfach: Simulationen verkaufen sich hierzulande wie warme Semmeln und da wollen wir mitverdienen. In Zeiten der freien Marktwirtschaft ist das ja auch grundsätzlich legitim. Dreist wird es aber spätestens dann, wenn man aufgrund der bloßen Absicht eine Woche eher als der Marktführer am Markt zu sein, ein Produkt in die Regale rotzt, das selbst die Plastikfolie nicht wert ist. Doch der Reihe nach…
Plagiat und Wirklichkeit
Erstens: Da ist ein
Landwirtschafts-Simulator<a class="DYNLINK" onmouseover="DynToolTipp_Show('Klicken für Gameinfos‚)“ onmouseout=“DynToolTipp_Hide(); “ href=“javascript:DynCont_Display(‚Gamefinder‘,’runmod.php?sid=%7BSID%7D&LAYOUT=dyncont_gf&spielid=1981758′)“>
Wenn Pressemuster auf dem Weg zu uns auf mysteriöse Weise „verloren gehen“, verheißt das schon nichts Gutes. Wenn uns dann aber statt des Musters eine Erklärung erreicht, das Produkt sei, Zitat: „Von einer Rückrufaktion betroffen“, gehen alle Alarmglocken an.
Natürlich lassen wir uns von so einem „Hinweis“, der überdies zunächst nicht als reguläre Meldung veröffentlicht wurde, nicht ins Boxhorn jagen – und die 20 Euro für ein Exemplar haben wir dann auch noch übrig. Gesagt, getan und flugs vorbeigeschaut: Siehe da, der Agrar-Simulator steht fröhlich in der Regalen und wartet auf ahnungslose Opfer. Und auch auf Amazon ist das „Spiel“ nach wie vor bestellbar, während ich diese Zeilen tippe. So viel zum Thema effektiver „Rückruf“. Und ein Produkt, das regulär erhältlich ist, wird selbstverständlich getestet. Ursprünglich hatten wir ja auch einen Vergleichstest zwischen den beiden „Kontrahenten“ geplant, frei nach dem Motto: Welcher Bauer hat die dicksten Kartoffeln ? Doch gleich nach Installation des nur 400 MB großen Daten-Fladens und Start des „Spiels“, gefolgt von etwa zehn Min. „Freude“ mit dem Code, wurde uns klar: Ein Vergleich bietet sich in Ermangelung an Vergleichbarem nicht an, stattdessen ist eine unmissverständliche und frühe Warnung angezeigt.