Die USK will sich mit einer Anpassung ihrer Prüfkriterien künftig stärker am neuen Jugendschutzgesetz orientieren. In Zukunft geraten Lootboxen, Ingame-Einkäufe und Chats stärker ins Visier.
So sollen ab dem kommenden Jahr vor allem digitale Spiele bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle einer erweiterten Prüfung unterzogen werden. Damit spielen künftig auch potentielle Risiken, die beim Kauf oder der Kommunikation in Online-Titeln auftreten können, eine Rolle für die Altersfreigabe von Spielen.
USK: Stärkere Anpassung an das neue Jugendschutzgesetz
Konkret geht es bei diesen Risiken wie bereits angesprochen um Lootboxen, aber auch die Einkäufe, die ihr in den Spiele-Shops tätigen könnt sowie Online-Chats sollen stärker überprüft werden. Damit möchte man Familien eine bessere Orientierung bieten, welche Titel für die jüngere Spielerschaft tatsächlich geeignet sind – und welche nicht. Dies gibt die USK im Zuge einer Pressemitteilung bekannt.
Über einen längeren Zeitraum möchte man so Erfahrungen sammeln und anhand jener eine sogenannte Spruchpraxis entwerfen, die die konkreten Auswirkungen durch Nutzungsrisiken für die konkrete Alterseinstufung berücksichtigen soll. So kündigt die USK an, bereits bestehende Alterskennzeichnungen ab dem 1. Januar 2023 mit Hinweisen zur Nutzung sowie zum Inhalt der Titel auszubauen.
So sollen Erziehungsberechtigte in Zukunft schnell erkennen können, warum bestimmte Videospiele zu der jeweiligen Alterseinstufung geführt haben. Dabei helfen Schlagworte wie „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“. Welche Risiken man dabei dringend im Hinterkopf haben sollte, erkennt man so wohl ebenfalls auf einen Blick. Beispiele finden sich in „Chats“, „In-Game-Käufen“ oder der „Standortweitergabe“ wieder, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Kriterien finden wir künftig sowohl auf der Rückseite der Verpackung, aber auch in den Informationen auf diversen Online-Plattformen sowie der USK-Datenbank wieder.
„Wichtiger Pfeiler“
Wie USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker weiter ausführt, sollen die Anpassungen der Prüfkriterien dazu führen, einen wichtigen „Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz“ zu bilden.
Es sei gelungen, das neue Jugendschutzgesetz in eine gute Praxis zu überführen, wobei die Beteiligung der Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen, Eltern sowie pädagogischen Fachkräften besonders hilfreich gewesen sein soll.
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