GoldenEye 007 (Nintendo 64) ist nicht mehr indiziert. Der Shooter-Klassiker wurde im April 1998 als erstes Spiel indiziert, das gar nicht offiziell in Deutschland vertrieben wurde.
Auszüge aus der Indizierungs-Entscheidung Nr. 5280 (V) vom 18.3.1998 (laut Maniac): „Der Hauptinhalt des Computerspiels besteht darin, menschliche Gegner auf unterschiedliche Art und Weise zu vernichten, wobei die Tötungsvorgänge detailfreudig inszeniert sind. (…) GoldenEye 007 ist ein äußerst brutales Spiel, dessen wesentlicher Inhalt in dem detailfreudig gezeigten Töten von Menschen besteht.”“
Die Listenstreichung erfolgte gemäß §18 Abs. 7 S. 1 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (dejure.org): „Medien sind aus der Liste zu streichen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen.“
Ob Nintendo daher das N64-Spiel via „Nintendo Switch Online + Erweiterungspaket“ veröffentlichen wird, bleibt abzuwarten. Von der Liste der jugendgefährdenden Medien wurden ebenfalls die englischen Fassungen von Blood Rayne und Blood Rayne 2 gestrichen.