Knapp zwei Wochen nach der Veröffentlichung der digitalen Version von Dying Light hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) den Zombie-Shooter vorläufig indiziert (auf Liste A „jugendgefährdend“). Die ausführliche Prüfung des Titels steht nach dieser „Blitzindizierung“ aber noch aus.
Das Spiel erhielt im Vorfeld keine Alterseinstufung von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und kann mit einer IP-Adresse aus Deutschland auch nicht bei Steam (kein Geolock) gekauft werden.
Wikipedia: „Werden die betroffenen Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften eingetragen, dürfen sie nach § 15 JuSchG im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18 Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden und in Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, nicht beworben werden.“ Details zu den Rechtsfolgen der Indizierung bei Trägermedien findet ihr hier.