Ein deutsches Gericht in Frankfurt hat in seinem Urteil verkündet, dass Nintendo Käufe und Vorbestellungen im digitalen Store eShop nicht zurücknehmen bzw. eine mögliche Stornierung gestatten muss. Geklagt hatten die deutsche Verbraucherschutzzentrale (VZKB) und norwegische Verbraucherschützer. Da sich das Hauptquartier von Nintendo Europa in Deutschland befindet, wurde der Fall zwischen den Konfliktparteien hierzulande behandelt.
Nach zwei Jahren hat das Gericht die Klage jetzt abgewiesen mit der Begründung, dass Nintendo gegen kein geltendes EU-Recht verstoße, da mit dem Kauf und dem Vorausladen de facto ein Kaufvertrag erfüllt werde. Das sehen die Verbraucherschützer weiterhin anders und haben umgehend Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Sie führen weiterhin die EU-Verbraucherrichtlinie an, die seit 2014 regelt, dass Kunden bei Käufen im Internet ein 14-tägiges Rückgaberecht von den Händlern eingeräumt werden muss. Allerdings gibt es ein Schlupfloch innerhalb des Gesetzes, das Nintendo nach Angaben von Gamesmarkt.biz nutzt, indem es folgenden Satz in seinen AGBs verankert hat: „Wir können keinen Umtausch oder Austausch für Käufe anbieten, die Sie versehentlich gekauft oder die Ihnen nicht zugesagt haben.“
Ein neues Verfahren wird sich allerdings mindestens über weitere eineinhalb Jahre hinziehen. Zumindest bis dahin wird Nintendo im eShop weiter so verfahren wie bisher, während Plattformen wie Steam seinen Nutzern bei digitalen Käufen bereits ein Rückgaberecht gewährt.